Honorar
Honorar in der Psychotherapie
Als Psychologischer Psychotherapeut richten sich meine Kosten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. genauer gesagt einem Unterteil der GOÄ, der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese unterliegt ständigen Veränderungen, zuletzt zum 01.07.2024.
Die aktuelle Fassung entnehmen Sie bitte hier und hier.
Die GOP gibt jeder Leistung eine Ziffer und einen Steigerungssatz. Dieser richtet sich vor allem nach Komplexität und Schwierigkeit. Die Summe ergibt sich aus der Multiplikation des vereinbarten Steigerungssatz mit der Summe des Einfachsatzes.
Pro Sitzung (50 Minuten): Psychotherapie (Einzelstunde) + Erhebung des aktuellen psychischen Befunds: 134,07€
Auf Wunsch: Diagnostik (Bei Behandlungsbeginn): Durchführung, Auswertung und Besprechung einer psychologischen – Testbatterie: 75,75€
Absage und Ausfallhonorar
Absagen
Da in der Praxis alle Termine fest in eingeplant werden und nicht kurzfristig neu vergeben werden können, bitte ich darum, alle Termine 48 Stunden vorher abzusagen. Das gilt auch für das Erstgespräch.
Ausfallhonorar
Ich berechne eine Ausfallgebühr von 50% für einen verpassten Termin.
