Gesetzlich versichert

Psychotherapie über Kostenerstattung in der gesetztlichen Krankenkasse

Informationen

Systemversagen: In der Privatpraxis ist die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse nur über die Kostenerstattung möglich. Der Hintergrund dafür ist, dass die Psychotherapeuten mit Kassensitz eigentlich ausreichen sollten, um den Bedarf zu decken. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Praxen mit Kassensitz oftmals voll ausgelastet sind, sodass Patienten für Therapieplätze mit nicht mehr zumutbaren Wartezeiten konfrontiert werden. Hier wird dann von einem sogenannten „Systemversagen“ gesprochen.

 

Kostenerstattung: Das SGB (§13) regelt, dass jeder Mensch, der eine Behandlung benötigt, diese auch bekommen soll. Wenn das erwiesenermaßen durch das oben beschriebene „Systemversagen“ nicht möglich ist, ist es über die Kostenerstattung auch gesetzlich Versicherten möglich in der Privatpraxis psychotherapeutisch behandelt zu werden. Die Kosten dafür müssen folglich von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden.

 

Ablauf: Das Ganze wirkt erstmal komplizierter als es eigentlich ist. Im Grunde brauchen Sie:

  • 1x Termin bei ihrem Hausarzt
  • 1x Termin bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten
  • 1x Stunde, wo Sie telefonieren bzw. Emails schreiben und diese Formulare ausfüllen

Chancen: Die Mühen lohnen sich: bundesweit sind nach Umfrage der DPtV folgende Zahlen zu den Anträgen:

  • 52% - Bewilligung von Erstantrag
  • 70% - Bewilligung nach erstem Widerspruch

Erstkontakt und Erstgespräch

Sie haben drei Möglichkeiten, den Prozess für die Kostenerstattung zu starten:

 

Infos Per Mail + Antrag auf Probatorik: Sie schreiben mir eine Nachricht und erhalten eine Mail mit allen Infos die Sie brauchen. Sobald Sie alle Unterlagen zusammen haben, stellen wir den Antrag auf Probatorik. Das Ganze ist für Sie kostenlos.

 

1x Erstgespräch + Antrag auf Probatorik: Wir machen ein Erstgespräch aus zum persönlichen Kennenlernen und gehen alle Schritte gemeinsam durch. Die Kosten dafür betragen pro Sitzung (50 Minuten) 134,07€. Sobald Sie alle Unterlagen zusammen haben, stellen wir den Antrag auf Probatorik. Alle weiteren Kosten übernimmt die Krankenkasse.

 

2x Erstgespräche als Probatorik + Antrag auf Kurzzeittherapie: Wir überspringen den Antrag auf Probatorik, da Sie die Kosten für die Probatorik selber übernehmen. Die Kosten dafür betragen pro Sitzung (50 Minuten) 134,07€. Es müssen mindestens 2 probatorische Sitzungen erfolgen. Sobald Sie alle Unterlagen zusammen haben, stellen wir den Antrag auf Kurzzeittherapie. Fordert die Krankenkasse einen schriftlichen Antrag von mir, berechne ich dafür 67,03€  Alle weiteren Kosten übernimmt die Krankenkasse.

Ablauf und Prozedure

Ablauf: Das Ganze wirkt erstmal komplizierter als es eigentlich ist. Im Grunde brauchen Sie:

  • 1x Termin bei ihrem Hausarzt
  • 1x Termin bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten
  • 1x Stunde, wo Sie telefonieren bzw. Emails schreiben und diese Formulare ausfüllen

Chancen: Die Mühen lohnen sich: bundesweit sind nach Umfrage der DPtV folgende Zahlen zu den Anträgen:

  • 52% - Bewilligung von Erstantrag
  • 70% - Bewilligung nach erstem Widerspruch

(1) Anruf Terminservicestelle

  • Rufen Sie die 116 117 an und bitten Sie um einen Psychotherapieplatz bei einer niedergelassenen Praxis mit Kassensitz. Protokollieren Sie jeden Anruf und versuchen Sie die Absage auf Vermittlung eines Therapieplatzs schriftlich zu bekommen!

(2) Termin Psychotherapeut:

  • Psychotherapeutische Sprechstunde: das ist eine einmaliges 50-Minuten Gespräch in einer niedergelassenen Praxis. Die Terminservicestelle sollte Ihnen die Sprechstunde vermitteln. Dort erhalten Sie ein PTV-11 Formularmit einem Dringlichkeits-Code. Falls Ihnen zeitnah keine Psychotherapeutische Sprechstunde angeboten wird, können Sie selbst suchen.
  • Wichtig: die maximale zumutbare Wartezeit gilt ab dem Datum der ersten Psychotherapeutischen Sprechstunde – machen Sie diesen Schritt also zuerst!

(3) Termin Arzt

  • Dringlichkeitsbescheinigung: Sie brauchen von ihrem Hausarzt oder Psychiater eine „Dringlichkeitsbescheinigung“. 
  • Konsiliarbericht: Sie brauchen von ihrem Hausarzt oder Psychiater einen „Konsiliarbericht“.

(4) Protokoll Absagen

  • Erstellen Sie eine Liste mit 20-30 Absagen (inkl. Wartezeiten) von PsychotherapeutInnen mit Kassensitz ohne freie Therapieplätze. Absagen heißt: E-Mails, Mündliche Absagen am Telefon oder auch eine Ansage vom Anrufbeantworter. Die Vorlage dafür liegt ihnen bei. Um Psychotherapeuten mit Kassensitz zu finden können Sie:
    1. die Terminservicestelle anrufen (116 117)
    2. selbstständig nach Psychotherapeuten suchen, z.B. unter www.therapie.de
  • Wichtig: wenn Sie einen freien Therapieplatz bekommen, müssen Sie diesen wahrnehmen! Die freie Therapeutenwahl, ggf. Sprachkenntnisse oder therapeutische Expertise sind keine Gründe, mit denen Sie den Therapieplatz woanders ablehnen dürfen. Einzig der niedergelassene Therapeut dürfte Sie ablehnen – das brauchen Sie dann schriftlich.

(5) Anruf Krankenkasse

  • Rufen Sie ihre Krankenkasse an und bitten Sie um Unterstützung für einen Psychotherapieplatz bei einer niedergelassenen Praxis mit Kassensitz oder Kostenerstattung.
  • Wichtig: Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, Ihnen diese zu gewähren! Sie kommt sonst ihrer Sorgfaltspflicht nicht nach und Sie können dies entsprechend dokumentieren.

(6) Formulare

  • Schweigepflichtentbindung: Das brauchen Sie, damit, die Krankenkasse mich kontaktieren darf.
  • Abtretungserklärung: (Optional) für den Fall, dass Sie nicht in Vorkasse für die Stunden bei mir gehen wollen und die Kosten später von der Krankenkasse erstattet bekommen, können Sie mit die Ansprüche der Kostenerstattung an mich „abtreten“, sodass die Krankenkasse mich direkt auszahlt.

(7) Antrag bei der Krankenkasse

  • Sie senden mir bitte alle Unterlagen zu, sobald diese vollständig sind. Ich reiche dann zusammen mit den Unterlagen von mir den Antrag ein. Ihr Antrag enthält:
    • PTV-11 von Psychotherapeutischer Sprechstunde mit Dringlichkeitscode
    • Protokoll der Absagen
    • Notwendigkeits- bzw. Dringlichkeitsbescheinigung
    • Konsiliarbericht
    • Zusage meiner Privatpraxis
    • Kopie der Schweigepflichtentbindung
    • Abtretungserklärung (optional)
    • Anschreiben Krankenkasse
    • Antragformular „Kostenerstattung“

(8) Warten und Anrufen

  • Sie warten eine Antwort ihrer Krankenkasse ab, die Frist beträgt 3 Wochen.
  • Die Krankenkasse könne eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst (MD) einschalten, dann beträgt die Frist maximal 5 Wochen. Darüber müssen Sie von ihrer Krankenkasse informiert werden! Danach sollten Sie anrufen und nachfragen.

(9) Resultat

(A) Bewilligung

  • Sie erhalten eine Bewilligung der Probatorik: wir starten mit der Probatorik (4x Probesitzungen). Das dient zum gegenseitigem Kennenlernen und damit ich Informationen für den Antrag erheben kann.
  • Nach der Probatorik stellen wir einen Antrag auf Kurzzeittherapie (24 Sitzungen) oder Langzeittherapie (25-60 Sitzungen). Sie warten eine Antwort ab, bis maximal 5 Wochen.

(B) Ablehnung

  • Bei einer Ablehnung der Probatorik oder dem Antrag auf Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie können Sie in den Widerspruch gehen.

Erster Widerspruch

  • Der erste Widerspruch ist kostenfrei ohne Anwalt direkt an die Widerspruchsstelle oder -ausschuss der Krankenkasse. Die Frist für ihren Widerspruch beträgt 1 Monat. Dabei helfe ich ihnen mit einem Schreiben meinerseits.
  • Sie warten eine Antwort ab – dafür gibt es keine allgemeine Frist – es gilt also regelmäßig Nachfragen!

Zweiter Widerspruch

  • Das ist ein Widerspruch gegen die Ablehnung des ersten Widerspruchs. Die Frist für ihren Widerspruch beträgt auch hier 1 Monat. Hier geht es tatsächlich um eine Klage vor dem Sozialgericht – das können Sie aber auch ohne Anwalt machen. Dabei helfe ich ihnen mit einem Schreiben meinerseits.
  • Sie warten eine Antwort ab – auch hier ´gibt es keine allgemeine Frist – es gilt also regelmäßig Nachfragen!

Mehr Informationen

Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW)

Beratung für Patientinnen und Patienten in Psychotherapie - Psychotherapeuten Kammer NRW

Haben Sie noch Fragen?

Oft kann die Suche nach einer Therapie mit all den Informationen und Formularen erstmal überwältigend wirken. Gerne bespreche ich ihre  Fragen und ihr Anliegen mit Ihnen persönlich.

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