Kooperationsvertrag: mit den drei Krankenkassen läuft das Verfahren über die Krankenkassen, d.h. alle Kosten werden übernommen. Zum Erstgespräch bringen Sie bitte einen Überweisungsschein ihres Hausarztes.
Systemversagen: In der Privatpraxis ist die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse nur über die Kostenerstattung möglich. Der Hintergrund dafür ist, dass die Psychotherapeuten mit Kassensitz eigentlich ausreichen sollten, um den Bedarf zu decken. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Praxen mit Kassensitz oftmals voll ausgelastet sind, sodass Patienten für Therapieplätze mit nicht mehr zumutbaren Wartezeiten konfrontiert werden. Hier wird dann von einem sogenannten „Systemversagen“ gesprochen.
Kostenerstattung: Das SGB (§13) regelt, dass jeder Mensch, der eine Behandlung benötigt, diese auch bekommen soll. Wenn das erwiesenermaßen durch das oben beschriebene „Systemversagen“ nicht möglich ist, ist es über die Kostenerstattung auch gesetzlich Versicherten möglich in der Privatpraxis psychotherapeutisch behandelt zu werden. Die Kosten dafür müssen folglich von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden.
Ablauf: Das Ganze wirkt erstmal komplizierter als es eigentlich ist. Im Grunde brauchen Sie:
Chancen: Die Mühen lohnen sich: bundesweit sind nach Umfrage der DPtV folgende Zahlen zu den Anträgen:
Sie haben zwei Möglichkeiten, den Prozess für die Kostenerstattung zu starten:
Infos Per Mail + Antrag auf Probatorik: Sie schreiben mir eine Nachricht und erhalten eine Mail mit allen Infos die Sie brauchen. Sobald Sie alle Unterlagen zusammen haben, stellen wir den Antrag auf Probatorik. Das Ganze ist für Sie kostenlos.
1x Erstgespräch + Antrag auf Probatorik: Wir machen ein Erstgespräch aus zum persönlichen Kennenlernen und gehen alle Schritte gemeinsam durch. Die Kosten dafür betragen pro Sitzung (50 Minuten) 134,07€. Sobald Sie alle Unterlagen zusammen haben, stellen wir den Antrag auf Probatorik. Alle weiteren Kosten übernimmt die Krankenkasse.
Ablauf: Das Ganze wirkt erstmal komplizierter als es eigentlich ist. Im Grunde brauchen Sie:
Chancen: Die Mühen lohnen sich: bundesweit sind nach Umfrage der DPtV folgende Zahlen zu den Anträgen:
(1) Anruf Terminservicestelle
(2) Termin Psychotherapeut:
(3) Termin Arzt
(4) Protokoll Absagen
(5) Anruf Krankenkasse
(6) Formulare
(7) Antrag bei der Krankenkasse
(8) Warten und Anrufen
(9) Resultat
(A) Bewilligung
(B) Ablehnung
Erster Widerspruch
Zweiter Widerspruch
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Psychotherapeuten Kammer NRW
Beratung für Patientinnen und Patienten in Psychotherapie - Psychotherapeuten Kammer NRW
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